Zum 1. März steigt die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz und in Sachsen-Anhalt auf 5 Prozent. Berlin folgt zum 1. April, das hat der Senat schon beschlossen. Die Grunderwerbsteuer ist beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks, bezogen auf den Kaufpreis zu zahlen. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5 und 5 Prozent des Kaufpreises.
In jüngster Zeit haben bereits diverse Bundesländer die Grunderwerbsteuer erhöht. Wer also den Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks in den betroffenen Bundesländern plant, sollte jetzt handeln. Der Kaufvertrag muss von Käufer und Verkäufer vor dem Erhöhungsstichtag rechtsverbindlich unterschrieben sein.